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Aktuelles

Lasst uns das Crowdfunding für Careleaving Storys II unterstüzen!

Wir möchten gerne den Aufruf der 'Careleaving Storys gUG' teilen:

"Endlich ist es soweit! Nach fast einem Jahr intensiver Arbeit ist unser zweites…

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Care Leaver-Selbstvertretung: Leo bietet Austausch für Care Leaver und interessierte Fachkräfte

"Als Person, die selbst in der Jugendhilfe groß geworden und die jetzt Care Leaver ist, kann ich gerne unterstützend zur Seite stehen, wenn es Fragen,…

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Wir unterstützen den Appell des Careleaver e.V. an die BAföG-Ämter

Der Careleaver e.V. hat einen Appell an die BAföG-Ämter formuliert, der auf die besondere Situation von Care Leavern aufmerksam macht: "BAföG muss…

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Jetzt Studienstarthilfe beantragen

Die Studienstarthilfe ist ein eigenes Förderungsinstrument innerhalb des BAföG und richtet sich an Studienanfänger*innen mit Sozialleistungsbezug, die…

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Care Leaver Anlaufstelle

… du einen Teil deines Lebens in einer stationären Einrichtung der Jugendhilfe verbracht hast, z. B. in einem Heim, einer Wohngruppe, im Betreuten Jugendwohnen, einer Kinderdorf-familie, einer Pflegefamilie, einer Erziehungsstelle oder einer anderen betreuten Wohnform.

… du gerade dabei bist, diese Hilfe in ein eigenständiges Leben zu verlassen.

… du diese Hilfe schon (vor Jahren) verlassen hast und jetzt selbständig lebst.

Poststrasse 10 (Untergeschoss, Eingang hinten im Hof), 72072 Tübingen

Die Anlaufstelle ist montags und mittwochs offen.

Bitte mache einen Termin bei Sabine oder Judith:

Sabine 0151/54882366 (montags)

Judith 0151/42089892 (mittwochs)

Du erreichst die beiden auch unter: careleaver@kit-jugendhilfe.de

+ Ich bin Care Leaver, wohne aber nicht im Landkreis Tübingen

Solltest du nicht im Landkreis Tübingen wohnen, kannst du dich jederzeit an den Careleaver e.V. Deutschland wenden.

Der Careleaver e.V. bietet auch eine telefonische Beratung an unter 05543/3033453 oder mobil 01525/2157512

Sprechzeiten: Donnerstag 10 – 12 Uhr und Freitag 18 – 20 Uhr
Außerhalb der Sprechzeiten könnt ihr eine Nachricht hinterlassen oder eine E-Mail schreiben: corinna.schwieger@careleaver.de

Den Link zur Seite des Careleaver e.V. findest du hier: https://careleaver.de/angebote-des-vereins/beratung-begleitung/

 

+ Ich bin kein Care Leaver, wohne in Tübingen, wo finde ich Hilfe:

Im Care Leaver-Raum finden die Beratungen statt.

Der Care Leaver-Raum ist aber auch ein Raum von Care Leavern für Care Leaver. Der Care Leaver-Raum in der Poststraße steht allen Care Leavern zur Verfügung. Er kann genutzt werden für Angebote von Care Leavern für Care Leaver.

Es gibt die Möglichkeit zu kochen.

Es gibt einen Internet-Arbeitsplatz und Drucker/Scanner.

Für Care Leaver, die nicht mehr in Tübingen wohnen, besteht auch die Möglichkeit im Care Leaver-Raum zu übernachten.

 

+ Die Regeln:

Bitte verlasst den Raum so wie ihr ihn vorgefunden habt.

 

+ Wie komme ich in den Raum:

Fragt nach bei Sabine oder Judith. Den Schlüssel bekommt ihr nach Absprache.

Wir laden regelmäßig ein zu verschiedenen Aktivitäten und Ausflügen. Bringt gerne eure Ideen und Interessen ein.

Wir machen nichts, was es nicht gibt – zum Beispiel:

  • Paddeln auf dem Neckar
  • Ausflug an den Bodensee
  • Wir gehen ins Theater
  • Wir backen Plätzchen und machen eine Weihnachtsfeier
  • Wir gehen wandern
  • Wir bieten einen Brunch an

Der nächste Termin ist:

Wir organisieren Infoveranstaltungen (oder kleine Kurse) zu wichtigen Themen auf dem Weg in die Selbständigkeit – zum Beispiel:

  • starter-kit Wohnen – Infos und praktische Übungen rund ums Thema Wohnen
  • Wie fordere ich Kostenbeiträge zurück, die das Jugendamt unrechtmäßig von mir eingezogen hat?
  • Infoabend der Ombudsstelle – eine unabhängige Beratungs- und Beschwerdestelle für junge Menschen, wenn sie Probleme mit dem Jugendamt oder der Einrichtung haben
  • zu den Themen Beruf und Ausbildung kooperieren wir mit KIOSK und informieren über deren Infoveranstaltungen

Der nächste Termin ist:

Wenn dich ein Thema besonders interessiert, dann kannst du auch Judith oder Sabine ansprechen.

Für Care Leaver

Der Care Leaver-Raum

Im Care Leaver-Raum finden die Beratungen statt.

Der Care Leaver-Raum ist aber auch ein Raum von Care Leavern für Care Leaver. Der Care Leaver-Raum in der Poststraße steht allen Care Leavern zur Verfügung. Er kann genutzt werden für Angebote von Care Leavern für Care Leaver.

Es gibt die Möglichkeit zu kochen.

Es gibt einen Internet-Arbeitsplatz und Drucker/Scanner.

Für Care Leaver, die nicht mehr in Tübingen wohnen, besteht auch die Möglichkeit im Care Leaver-Raum zu übernachten.

 

+ Die Regeln:

Bitte verlasst den Raum so wie ihr ihn vorgefunden habt.

 

+ Wie komme ich in den Raum:

Fragt nach bei Sabine oder Judith. Den Schlüssel bekommt ihr nach Absprache.

Care Leaver-Fonds

Du bist in einer finanziellen Notsituation?

Geht es um die kurzfristige Überbrückung einer Notlage (z. B. kein Geld für Mietkaution, Führerschein, Anwalt) und nicht um bereits bestehende Schulden?

Dann gibt es die Möglichkeit, einen zinslosen Kredit zu bekommen.

Bist du Care Leaver von kit jugendhilfe (ehemals Martin-Bonhoeffer-Häuser), dann können wir dir ggfs. aushelfen. Dazu musst du bereit zu einem Gespräch mit Judith oder Sabine in der Anlaufstelle sein und den Kredit in kleinen Raten zurückzahlen können. Kontaktiere bitte Judith oder Sabine.

Bist du Care Leaver einer anderen Einrichtung, kannst du dich an deine alte Einrichtung wenden. Eventuell hat diese die Möglichkeit, dir einen zinslosen Kredit zu vermitteln.

Oder du meldest dich beim Careleaver e.V. und beantragst Unterstützung aus deren Notfallfonds: https://careleaver.de/fuer-careleaver/notfallfonds/

Eventuell besteht die Möglichkeit, dass du Hilfe aus dem Notfallfonds des Careleaver e.V. bekommst. Einen Antrag kannst du hier stellen: https://careleaver.de/fuer-careleaver/notfallfonds/

Ausbildung

Brauchst du Hilfe bei der Berufsorientierung, dann melde dich bei K.I.O.S.K. – Tübingen.

K.I.O.S.K. ist eine Kontakt- und Anlaufstelle zur Berufsorientierung für junge Menschen bis 27 Jahren.

Die Sprechzeiten der offenen Sprechstunde sind:

  • dienstags 16 bis 18 Uhr
  • donnerstags 16 bis 18 Uhr

K.I.O.S.K findest du auch in der Poststraße 10 (im Erdgeschoss).

Internet: https://www.kiosk-tuebingen.de/inhalte

Mail: kiosk@kit-jugendhilfe.de

SMS, WhatsApp oder Signal: 0151 / 581 06617

Telefon: 07071 / 763 94 55

Instagram: kiosktuebingen

Wohnen

Eine Wohnung in Tübingen zu finden, ist nicht leicht.

Eine Schritt-für-Schritt-Anleitung findest du hier: https://www.kit-jugendhilfe.de/fileadmin/kit/dokumente/Bildung_Teilhabe_Integration/SILKY/2301_DRUCK_40_seiter_wohnen.pdf

Wenn du wissen willst, ob die Miete zu hoch ist, dann kannst du das im Mietspiegel nachschauen:

https://www.tuebingen.de/verwaltung/verfahren#mietspiegel

In regelmäßigen Abständen bieten wir eine Art Wohnführerscheinkurs an, bei dem du alles rund ums Thema Wohnen lernen kannst. In 5 Kursterminen besprechen und üben wir zum Beispiel:

  • Wie suche ich eine Wohnung?
  • Wie verhalte ich mich bei einer Wohnungsbesichtigung?
  • Was sind meine Rechten und Pflichten als Mieter*in?
  • Wie gehe ich mit meinen Nachbar*innen um?
  • Wie gehe ich mit meiner Haushaltskasse um?
  • Wie lese ich den Strom ab? Wie bohre ich in die Wand? Wie säubere ich den Siphon vom Waschbecken?

Den nächsten Termin und alles rund um die Anmeldung findest du hier unter Aktuelles.

Du kannst dich bei der Stadt Tübingen beraten lassen. Zuständig ist Elena Blaich. Du erreichst Sie unter 07071/204 2437 oder per Mail unter elena.blaich@tuebingen.de

Den Link findest du hier: https://www.tuebingen.de/verwaltung/dienststellen#soziale_leistungen

Notschlafstellen in Tübingen:

Aktuell verfügen wir über keine Notschlafstelle. Die Stadt Tübingen verfügt über städtische Notschlafstellen sowohl für Männer als auch für Frauen.

Die Notschlafstelle für Frauen:

  • befindet sich in der Stuttgarter Straße 24
  • der Einlass ist täglich von 18-19 Uhr
  • bei Fragen kannst du dich an Isabell Amann wenden: 07071/9387875 oder iamann@dornahof.de

Die Notschlafstelle für Männer:

  • ist in der Kiesäckerstrasse 2
  • der Einlass ist täglich von 18-22 Uhr

 

Beratungsstellen in Tübingen:

Die Fachberatungsstelle des Dornahofes hilft dir bei:

  • Ermittlung des Hilfebedarfs und Hilfeplanung
  • Hilfen zur Erhaltung von Wohnraum oder bei der Wohnungssuche
  • Unterstützung bei der Beantragung von Sozialleistungen u.a. Behörden-angelegenheiten
  • Vermittlung in Unterkünfte und weiterführende Hilfsangebote
  • Kooperation mit Fachdiensten und Behörden
  • Koordination von Hilfe / Casemanagement
  • Angebote zur Existenzsicherung: Auszahlung von Sozialleistungen in Kooperation mit Stadt, Landkreis und Jobcenter Tübingen, Sofortvermittlung in Notübernachtungen /Aufnahmehaus, Sicherstellung von medizinischer Grundversorgung

Den Link findest du hier: https://www.dornahof.de/soziale-angebote/ambulante-angebote/tuebingen.html

Meine Rechte

Auch nach deinem 18. Geburtstag hast du ein Recht auf Unterstützung.

§§ 41, 41 a SGB VIII regeln die Hilfen für junge Volljährige. Dort steht, dass du auch nach deinem 18. Geburtstag Hilfe bekommen sollst, wenn du sie brauchst. Die Hilfe kann auch mit 18 neu begonnen werden. Oder wieder neu starten, wenn sie bereits beendet wurde (das ist die sogenannte Coming-back-Option).

Wichtig! Du musst den Antrag selbst stellen!

Im Landkreis Tübingen ist das JFBZ zuständig. Die Kontaktdaten findest du hier: https://www.kreis-tuebingen.de/jfbz

Dann wende dich an die Ombudsstelle. Die Beratung ist unabhängig und kostenfrei.

Im Landkreis Tübingen ist Michaela Wurzel deine Ansprechpartnerin: 07071/7093 0-73 oder wurzel@ombudschaft-jugendhilfe-bw.de

Hier die Homepage der Ombudsstelle:

https://www.ombudschaft-jugendhilfe-bw.de/

Das Jugendamt ist dazu verpflichtet, deine Akte nach dem Hilfeende für 10 Jahre aufzubewahren. In der Regel liegt deine Akte beim zuständigen Jugendamt, aber auch deine alte Einrichtung hat eine Akte, die sie ebenfalls ca. 10 Jahre aufbewahren. Bei beiden kannst du formlos (auf der Grundlage des § 25 SGB X) einen Antrag auf Akteneinsicht stellen.

Durch die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) werden in Einrichtungen oft nur noch Unterlagen aufbewahrt, die „für die Hilfe relevant“ waren. Fotos o.ä. sind meistens nicht „relevant“. Frag am besten vor dem Auszug in der Einrichtung nach, wie dort mit der Akte umgegangen wird.

Familiengerichte und Kliniken müssen Akten 30 Jahre lang aufbewahren.

Hast du nicht genug Geld, um einen Anwalt zu zahlen, dann besteht die Möglichkeit, dass du zur Kostendeckung einen Beratungsschein beim Amtsgericht beantragst.

Den Link findest du hier: https://amtsgericht-tuebingen.justiz-bw.de/pb/,Lde/Startseite/Aufgaben+_+Verfahren/Beratungshilfe

Finanzen

Das Kindergeld bekommen normalerweise Eltern für ihre Kinder. Machst du eine Ausbildung oder studierst du, dann haben deine Eltern Anspruch, bis du 25 Jahre als bist. Das Kindergeld müssen deine Eltern dir weitergegeben. Tun sie das nicht, kannst du einen Antrag auf Abzweigung des Kindergeldes an dich stellen.

Das Kindergeld wird bei der zuständigen Familienkasse beantragt. Wenn du den Antrag stellst, dann musst du nachweisen, was du grade machst (Ausbildung, Studium, FSJ). Wenn du arbeitssuchend bist, dann kannst du dir das vom Jobcenter bestätigen lassen.

Für weitere Informationen kannst du auch hier https://www.arbeitsagentur.de/familie-und-kinder/infos-rund-um-kindergeld/kindergeld-auszahlung-andere-personen nachlesen.

Den Antrag findest du z.B. hier: https://www.arbeitsagentur.de/datei/antraganteiligeskindergeld_ba031880.pdf

Beide Elternteile sind dazu verpflichtet, dir Unterhalt zu zahlen, bis du einen berufsqualifizierenden Abschluss hast.

Sollten Dir deine Eltern keinen Unterhalt auszahlen, dann solltest du dich von einem Anwalt*einer Anwältin beraten lassen. Falls du Beratung von einem*r Anwält*in brauchst, kannst du beim Amtsgericht Tübingen einen Beratungsschein beantragen, damit die Beratung für dich kostenfrei ist. Den Link findest du hier: https://amtsgericht-tuebingen.justiz-bw.de/pb/,Lde/Startseite/Aufgaben+_+Verfahren/Beratungshilfe

Der Anspruch auf BAföG ist abhängig von unterschiedlichen Dingen:

  • Studium in Vollzeit
  • Art der Ausbidungsstätte: Universität (Hochschulen), FH etc.
  • deinem Alter: Die Altersgrenze liegt bei 45 Jahren (27. BaföG-ÄndG), im Master über 45 Jahren. Es bedeutet, dass du die Ausbildung vor dem 45 Jahr starten musst.
  • Staatsangehörigkeit: BaföG steht deutschen Staatsbürger*innen zu. Es gibt jedoch auch Ausnahmen für ausländische Studierende.
  • Einhalten des Ausbildungsziels

Deinen Antrag kannst du hier stellen: https://www.bafög.de/bafoeg/de/antrag-stellen/antrag-stellen_node.html

Wenn du BAföG beantragst, kannst du den Appell des Careleaver e.V. an die BAföG-Ämter beilegen. Dieser macht auf die besondere Situation von Care Leavern aufmerksam: hier

 

Außerdem besteht die Möglichkeit, Studienstarthilfe als eigene Förderung innerhalb des BAföG zu beantragen, wenn...

...du als Studienanfänger:in Sozialleistungen beziehst

...bei Beginn des Studiums das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet hast

...und dich erstmalig an einer Hochschule in Deutschland, in einem Mitgliedstaat der EU oder in der Schweiz immatrikuliert hast

Die Starthilfe dient zur Finanzierung von Aufwendungen, die mit dem Studienstart in Verbindung stehen. Dazu gehören beispielsweise IT-Ausstattung, Lehr- und Lernmaterialien, Mietkaution oder Umzugskosten.

Mehr Infos hier

Wenn du eine Berufsausbildung oder eine berufsvorbereitende Bildungsmaßnahme besuchst und nicht bei deinen Eltern lebst, kannst du BaB beantragen. Mehr Informationen findest du hier: https://www.arbeitsagentur.de/bildung/ausbildung/berufsausbildungsbeihilfe-bab

Du hast Anspruch auf Bürgergeld wenn du

  • mindestes 15 Jahre alt bist,
  • in Deutschland wohnst und
  • mindestens drei Stunden pro Tag arbeiten kannst.

Bürgergeld kannst du beim Jobcenter beantragen. Das geht ab 16 Jahren. Für die Erstattung der Mietkosten brauchst du eine Bestätigung des Jugendamtes, dass du nicht mehr bei deinen Eltern wohnen kannst.

Beantragen kannst du das Bürgergeld hier: https://www.arbeitsagentur.de/arbeitslos-arbeit-finden/buergergeld/finanziell-absichern/voraussetzungen-einkommen-vermoegen

Wohngeld bekommen die Menschen, die ihre Miete nicht allein zahlen können und

  • zwar arbeiten, aber nicht genug verdienen
  • die als Studierende keinen Anspruch auf Bafög haben
  • Bezieher*innen von ALG I oder Kurzarbeitergeld sind.

Für jede Wohnung muss ein Rundfunkbeitrag gezahlt werden. Du bekommst Post von der GEZ. Bitte nicht einfach ignorieren.

Sobald eine Person im Haushalt den Beitrag von 18,36€ im Monat bezahlt, müssen die anderen nicht mehr bezahlen.

Du musst keinen Rundfunkbeitrag zahlen, wenn du folgende Leistungen beziehst:

  • ALG II
  • Grundsicherung
  • BaföG
  • BAB
  • Sozialhilfe
  • Ausbildungsgeld (SGB III)
  • Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
  • SGB VIII

Die Bereifung kannst du hier beantragen: https://www.rundfunkbeitrag.de/buergerinnen_und_buerger/formulare/befreiung_oder_ermaessigung_beantragen/index_ger.html

Übrings! Du kannst für drei Jahre rückwirkend eine Befreiunng beantragen.

Wenn du aktuell Schulden hast, dann kannst du dich an die Schuldnerberatung Tübingen wenden: https://jugendschuldenberatung-tuebingen.de

Für Fachkräfte

Vom Projekt zur Tübinger Regelstruktur

Digitale Broschüren für Care Leaver

  • Wohnbroschüre - Wie finde ich eine Wohnung in Tübingen? - Schritt für Schritt mit Tipps und Tricks (von kit jugendhilfe)
  • Durchblick - Infos für deinen Weg aus der Jugendhilfe ins Erwachsenenleben (von der IGfH und Uni Hildesheim, überarbeitet nach dem KJSG von der Fachstelle Leaving Care)
  • Infobroschüre - aus der Schweiz (vom Care Leaver Netzwerk Region Basel)

Kontakt

Care Leaver-Anlaufstelle:
Poststraße 10 (Untergeschoss, Eingang hinten im Hof)
72072 Tübingen
in unmittelbarer Nähe zum Hauptbahnhof und zur Innenstadt

Barrierefreiheit:
Leider ist die CL-Anlaufstelle nicht barrierefrei. Die Eingangstüre liegt eine Treppenstufe erhöht. Bitte zögere nicht uns trotzdem zu kontaktieren. Wir bieten die Beratung auch gerne in barrierefreien Räumen an oder finden eine andere Lösung.


Du erreichst uns auf vielen Wegen:

Judith
Tel.: 0151/42089892 (Signal oder SMS)

Sabine
Tel.: 0151/54882366 (Signal oder SMS)

careleaver@kit-jugendhilfe.de

Team

Mitarbeiterin in der Care Leaver-Anlaufstelle

0151/54882366 (Signal oder SMS)

careleaver@kit-jugendhilfe.de

Mitarbeiterin im Care Leaver-Angebot

07071/5671-282

nina.wlassow@kit-jugendhilfe.de

Mitarbeiterin in der Care Leaver-Anlaufstelle

0151/42089892 (Signal oder SMS)

careleaver@kit-jugendhilfe.de

Bereichsleitung für das Care Leaver-Angebot

07071/5671-206

ulrike.amann@kit-jugendhilfe.de